Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran

Die Convention relative à l’ouverture des hostilités, unterzeichnet Im Haag, am 18. Oktober 1907 (MARTENS, N. R. G., 3ème ser., III, 437), deren Vertragsstaaten sowohl Iran als auch die USA, aber auch Deutschland, Frankreich, Russland, China und Großbritannien sind, lautet in ihrem Artikel I, in deutscher Übersetzung, wie folgt: Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht„Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran“ weiterlesen

Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen

Artikel I Sektion 9 letzter Absatz der US-Konstitution lautet: No title of nobility shall be granted by the United States: and no person holding any office of profit or trust under them, shall, without the consent of the Congress, accept of any present, emolument, office, or title, of any kind whatever, from any king, prince, or foreign state. Die zitierte„Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen“ weiterlesen

Zur US-amerikanischen War Powers Resolution und ihren Implikationen durch das Völkerrecht im Falle Syriens

Artikel I (8) der US-Constitution legt fest, dass der Kongress alleine zuständig ist, Kriegserklärungen abzugeben. Nach Artikel II (2) US-Constitution hingegen ist der US-Präsident commander in chief of the Army and Navy of the United States. Dieses Spannungsfeld sucht die War Powers Resolution aus 1973 [Pub. L. 93–148; 50 USC 1541 ff.] auszugleichen, indem sie in„Zur US-amerikanischen War Powers Resolution und ihren Implikationen durch das Völkerrecht im Falle Syriens“ weiterlesen