Oben, bei: Frühe, aber für den globalen Finanz-Hochverrat grundlegende Fehlentwicklungen in der Gebarung des Internationalen Währungsfonds, haben wir gezeigt, dass die Änderung von Währungsparitäten zum (behaupteten) Zweck, einem tiefgreifenden Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz vorzubeugen, wie sie die Exekutivdirektoren (EDs) des Internationalen Währungsfonds‘ (IWF) in den späten 1940er Jahren unter fadenscheinigen Umständen gegenüber Kanada zugelassen haben, den„Die Spekulanten begünstigende völkerrechtswidrige Tolerierung fluktuierender Paritäten durch den Internationalen Währungsfonds.“ weiterlesen
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Zur Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit von unilateralen Wirtschaftssanktionen
Nach Artikel VIII (2)(a) IMF (Stammfassung von Bretton Woods; BGBl. 105/1949), „no member shall, without the approval of the Fund, impose restrictions on the making of payments and transfers for current international transactions.“ Solche “Zahlungen und Transfers für laufende internationale Transaktionen” sind laut Artikel XIX (i) IMF Stammfassung (Artikel XXX [d] [1] IMF neuester Fassung)„Zur Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit von unilateralen Wirtschaftssanktionen“ weiterlesen