In ihrer Stellungnahme vom 1.12.2014 zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (FortpflanzungsmedizinrechtsÄnderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015), BMJ-Z3.509/0010-I 1/2014, weist die Österreichische Bischofskonferenz durch ihr Sekretariat explizit darauf hin, dass die mit dem genannten Gesetzesentwurf geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen gegen das Recht„Ist die mit der Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen mit dem Recht des Kindes nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, seine Eltern zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, vereinbar?“ weiterlesen