Die Beistandspflicht nach Artikel 42/7 EUV und ihre ermangelnde Einschlägigkeit im Hinblick auf die Anschläge von Paris

Im Gefolge der Geschehnisse in Paris von Freitagabend (13.11.2015) habe Frankreich unter Berufung auf Artikel 42/7 EUV um die Hilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ersucht. Siehe dazu etwa: Frankreich sucht die Hilfe der EU-Partner, auf dw.com! Artikel 42 Absatz 7 EUV lautet in seiner deutschen Sprachfassung, wie folgt: Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das„Die Beistandspflicht nach Artikel 42/7 EUV und ihre ermangelnde Einschlägigkeit im Hinblick auf die Anschläge von Paris“ weiterlesen

Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik

Artikel 3 EUV lautet: (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. (2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das„Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik“ weiterlesen