Zur rechtlichen Unverbindlichkeit der Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 12. und 13 Juli 2015.

Um es vorweg zu nehmen: Nirgendwo in den Verträgen oder ihren Protokollen und Anhängen, einschließlich des ESM-Vertrags, findet sich eine Bestimmung, der zufolge ein „Euro-Gipfel“ in der Zusammensetzung, in welcher er am 12. und 13. Juli 2015 tagte (nämlich in der der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist) irgend etwas Verbindliches,„Zur rechtlichen Unverbindlichkeit der Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 12. und 13 Juli 2015.“ weiterlesen

Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik

Artikel 3 EUV lautet: (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. (2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das„Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik“ weiterlesen

Die Grundzüge des Verfahrens für die Gewährung von Stabilitätshilfe nach Artikel 13 ESM-Vertrag am Beispiel Griechenlands.

Medienberichten zufolge hat Griechenland zuletzt (am 8. Juli 2015) erneut einen Antrag auf Gewährung von Stabilitätshilfe beim ESM (Europäischen Stabilitätsmechanismus) eingebracht. Dieser hat den folgenden Inhalt: Zumal in den verschiedenen Medien halsbrecherische Unwahrheiten und Halbwahrheiten über das nun abzulaufende Prozedere kolportiert werden, sehen wir uns veranlasst, dieses im Folgenden in seinen Grundzügen darzustellen. Das besagte„Die Grundzüge des Verfahrens für die Gewährung von Stabilitätshilfe nach Artikel 13 ESM-Vertrag am Beispiel Griechenlands.“ weiterlesen