Zur Implikation der Verschwiegenheitspflicht der IAEA-Mitarbeiter auf das Informationsrecht Irans

Bekannt ist, dass die IAEA Zugang zur iranischen Militäranlage Parchin will. Bekannt ist auch, dass die IAEA ihre bezüglichen Verdachtsmomente auf Dokumente stützt, die sie von einem oder mehreren ihrer Mitglieder erhalten haben will (siehe dazu den Bericht des Generaldirektors der IAEA vom 8.11.2011 GOV/2011/65, Paragraph 49). Die IAEA will diese Dokumente Iran nicht zugänglich„Zur Implikation der Verschwiegenheitspflicht der IAEA-Mitarbeiter auf das Informationsrecht Irans“ weiterlesen