Artikel I (8) der US-Constitution legt fest, dass der Kongress alleine zuständig ist, Kriegserklärungen abzugeben. Nach Artikel II (2) US-Constitution hingegen ist der US-Präsident commander in chief of the Army and Navy of the United States. Dieses Spannungsfeld sucht die War Powers Resolution aus 1973 [Pub. L. 93–148; 50 USC 1541 ff.] auszugleichen, indem sie in„Zur US-amerikanischen War Powers Resolution und ihren Implikationen durch das Völkerrecht im Falle Syriens“ weiterlesen