Wie in diesem Forum bereits mehrfach dargetan, kommt dem US-Präsidenten nach Artikel II/1 der US-Constitution die Exekutivgewalt zu. Bei der Ausübung dieser Vollzugskompetenz hat er nach Artikel VI/2 der US-Constitution diese selbst, die aufgrund ihrer ergangenen Gesetze und völkerrechtliche Verträge als höchstes Recht der Union zu beachten; die genannte Bestimmung lautet: This Constitution, and the laws of„Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.“ weiterlesen