Die Beistandspflicht nach Artikel 42/7 EUV und ihre ermangelnde Einschlägigkeit im Hinblick auf die Anschläge von Paris

Im Gefolge der Geschehnisse in Paris von Freitagabend (13.11.2015) habe Frankreich unter Berufung auf Artikel 42/7 EUV um die Hilfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ersucht. Siehe dazu etwa: Frankreich sucht die Hilfe der EU-Partner, auf dw.com! Artikel 42 Absatz 7 EUV lautet in seiner deutschen Sprachfassung, wie folgt: Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das„Die Beistandspflicht nach Artikel 42/7 EUV und ihre ermangelnde Einschlägigkeit im Hinblick auf die Anschläge von Paris“ weiterlesen