Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. 

Die geltende UN-Flüchtlingskonvention aus 1951 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) definiert einen ersten Teil der von ihr geschützten Flüchtlinge in ihrem Artikel I.A.1 wie folgt: A. For the purposes of the present Convention, the term „refugee“ shall apply to any person who : (1) Has been considered a refugee under„Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. „ weiterlesen