Zur Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 275/1 AEUV, vertragswidrige Außenpolitiken zu verurteilen

Artikel 275 Absatz 1 AEUV lautet: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig für die Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte.  Unseren Lesern bekannt ist, dass wir zu C-52/15 P des Europäischen Gerichtshofs in zweiter Instanz ein Verfahren gegen den Rat der Europäischen Union geführt„Zur Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 275/1 AEUV, vertragswidrige Außenpolitiken zu verurteilen“ weiterlesen

Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik

Artikel 3 EUV lautet: (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. (2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das„Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik“ weiterlesen