Zur Völkerrechtswidrigkeit einer generellen Registrierungspflicht von Flüchtlingen

Die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) hat mit ihrer Resolution A/RES/319(IV) vom 3. Dezember 1949, was folgt, erwogen: Die GA stellt hier fest, dass das Flüchtlingsproblem seiner Natur und seinem Rahmen nach ein internationales sei. Die GA hat bei der Erfüllung ihrer Kompetenzen – auch wenn dies aus keiner Bestimmung der UN-Charta expressis verbis„Zur Völkerrechtswidrigkeit einer generellen Registrierungspflicht von Flüchtlingen“ weiterlesen