Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.

Unten, bei: Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen, haben wir gezeigt, dass der US-Präsident für den Abschluss von internationalen Vereinbarungen, welche die teleologische Qualität der Schaffung neuer völkerrechtlicher Verbindlichkeiten nicht erreichen, sondern letztere, wie sie bereits bestehen, lediglich weiter präzisieren, die in der US-Constitution für den Abschluss von„Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.“ weiterlesen

Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.

Allenthalben stößt man auf die veröffentlichte Meinung, wonach nationales Verfassungsrecht völkerrechtliche Verträge zu brechen imstande sei; so zuletzt etwa in dem thread bei derstandard.at. Im Folgenden wollen wir daher, anschließend an unsere Ausführungen oben, bei: Erfolgte das Ersuchen des ukrainischen Präsidenten an Russland um militärische Hilfe völkerrechtlich wirksam? [Suchstichwort: full powers], dieser Frage abermals und in„Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.“ weiterlesen

Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen

Aus Anlass einer bevorstehenden Einigung zwischen der Islamischen Republik Iran (Iran) und den so genannten 5+1-Mächten (den 5 Vetomächten der UNO und Deutschland) soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, ob bzw. inwieweit der US-amerikanische Präsident nach der US-Constitution (USC) befugt ist, auch ohne die Mitwirkung des US-Senats zwischenstaatliche Vereinbarungen zu treffen. In Artikel II„Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen“ weiterlesen

Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt

Der Friedensvertrag von Étaples, abgeschlossen am 3. November 1492 zwischen Karl VIII. König von Frankreich und Heinrich VII. König von England, stammt somit aus einer Zeit, zu der Christoph KOLUMBUS, am 3. August 1492, in See gestochen war und, am 12. Oktober 1492, die Bahamas erreicht hatte. Dieser historische völkerrechtliche Vertrag, der sich in seinem authentischen lateinischen„Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt“ weiterlesen

Die US-amerikanische War Powers Resolution

Oben haben wir gezeigt, dass der US-Präsident nach der US-Konstitution (USK) und nach allgemeinem Völkerrecht befugt und verpflichtet ist, Ämter (Aufträge) insbesonderer militärischer Natur von fremden Staaten und Monarchen anzunehmen bzw. auszuführen, um dem Völkerrecht Wirkung zu verschaffen; und dies zwar ohne an eine Zustimmung des US-Kongresses gebunden zu sein. Hier und jetzt wollen wir„Die US-amerikanische War Powers Resolution“ weiterlesen

Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen

Artikel I Sektion 9 letzter Absatz der US-Konstitution lautet: No title of nobility shall be granted by the United States: and no person holding any office of profit or trust under them, shall, without the consent of the Congress, accept of any present, emolument, office, or title, of any kind whatever, from any king, prince, or foreign state. Die zitierte„Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen“ weiterlesen

Die Präsidialerklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen S/PRST/2014/14 und der Vertrag von Washington aus 1819

Am 28. Juli 2014 verabschiedete der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) die Präsidialerklärung S/PRST/2014/14, in der er sich mit der Frage des Handels mit Öl auseinandersetzt, welches aus Quellen stammt, die in den Besitz von Gruppen gelangt sind, welche der parteipolitisch etablierte Westen als terroristische Organisationen brandmarkt. Im Folgenden soll der Frage kursorisch nachgegangen werden,„Die Präsidialerklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen S/PRST/2014/14 und der Vertrag von Washington aus 1819“ weiterlesen

Zur Prozedur im Europäischen Parlament betreffs der Wahl des Kommissionspräsidenten

Unten bei: Zur EU-Vertragswidrigkeit der Kür von “Spitzenkandidaten” zur Wahl zum Kommissionspräsidenten, haben wir gezeigt, nach welchen EU-vertragsrechtlichen Kriterien der Europäische Rat (ER) dem Europäischen Parlament (EP) den Kandidaten zur Wahl des Kommissionspräsidenten (K-Präsidenten) vorzuschlagen hat. Nunmehr wollen wir beleuchten, was betreffs des Verfahrens innerhalb des EP Sache zu sein hat. Die entsprechenden Regelungen finden wir abermals in„Zur Prozedur im Europäischen Parlament betreffs der Wahl des Kommissionspräsidenten“ weiterlesen

Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen

In der Sektion 8 des Artikels I der US-Constitution (USC), welcher die legislativen Kompetenzen des US-Kongresses regelt, kommt eine Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, nicht vor. Jedoch heißt es im Artikel I, Sektion 10 USC einleitend: No state shall enter into any treaty, alliance, or confederation […]. Im Artikel II, Sektion 2, Unterabsatz 2, welcher die Kompetenzen des„Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen“ weiterlesen

Zur Rechtsgrundlage der Volksabstimmung über die Abspaltung von der Ukraine in der Autonomen Republik Krim

Die Halbinsel Krim ist laut Artikel 134 der Ukrainischen Verfassung an integral constituent part of Ukraine and shall resolve issues relegated to its authority within the frame of its reference, determined by the Constitution of Ukraine. Sie wird zu etwa 60% ihrer Bevölkerung von ethnischen Russen bewohnt. Am 16. März 2014 fand auf der Krim eine von deren„Zur Rechtsgrundlage der Volksabstimmung über die Abspaltung von der Ukraine in der Autonomen Republik Krim“ weiterlesen