Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.

Unten, bei: Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut, haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Begriffshof des im NPT gebrauchten Adjektivs peaceful durchaus auch Militärisches Platz habe. Diese Auffassung läuft den im Völkerrecht althergebrachten Bedeutungen der Begriffspaare Krieg und Frieden bzw. zivil und militärisch zuwider und wird daher nicht aufrecht erhalten,„Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.“ weiterlesen

Der Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540) im Lichte des Artikels III/1 NPT

Oben, bei: Einige Aspekte zum Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540), haben wir gezeigt, dass die Artikel 4 und 5 des Additional Protocol einen Zugang der IAEA zu militärischen Anlagen nicht hergibt. Im Folgenden soll dargelegt werden, dass dieses Ergebnis seine Grundlage auch im NPT erfährt. Artikel III/1 NPT lautet:„Der Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540) im Lichte des Artikels III/1 NPT“ weiterlesen

Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze

Wie oben, bei: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT, ausgeführt, stellen die im Abschnitt 5. der A/RES/1(I) der Generalversammlung der Vereinten Nationen implizit enthaltenen allgemeinen Rechtsgrundsätze eben solche im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta dar, welche sohin allgemein verbindlich sind und überdies aufgrund ihrer essentiellen Bedeutung„Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze“ weiterlesen

Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans

Die IAEA verfolgt ihre statutarische Aufgabe, nuklear-technische Aktivitäten zu sichern, auf zwei Schienen: Die eine betrifft ihre eigenen Projekte, bei denen sie insbesondere Material und/oder Know-how beisteuert oder vermittelt; während die andere von Ersuchen, deren solche Aktivitäten zu sichern, abhängt, welche ihre Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam (also insbesondere etwa im Rahmen des NPT) an sie„Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans“ weiterlesen

Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.

Wie wir in diesem Blog an vielfacher Stelle gezeigt haben, ergibt das Gefüge insbesondere aus den Artikeln II, IV und VIII NPT die rechtliche Unmöglichkeit, Iran kraft einer Vereinbarung im vorgesehenen Rahmen (allein mit den P 5 +1) zu untersagen, dessen im NPT verbriefte Rechte in vollem Ausmaß auszuüben. Gleichwohl lässt sich durchaus die Rechtsansicht„Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran

Vom 16. bis zum 26. Dezember 1945 trafen sich die Außenminister Großbritanniens, der UdSSR sowie der USA in Moskau. In dem darüber am 27. Dezember 1945 unterzeichneten, bei der Library of Congress, http://www.loc.gov, zugänglichen Communiqué und Bericht findet sich unter dessen Abschnitt VII. jener Text, welcher am 24. Jänner 1946 in der siebzehnten Sitzung der Generalversammlung„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran“ weiterlesen

Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.

In unserer Monografie eines Kurzkommentars zum NPT (LAMBAUER, Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Nordhausen [2013] 102) haben wir betreffs des Rechtes nach Artikel IV/1 NPT, die Erforschung, Erzeugung und Nutzung von Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln, erwogen, was folgt: Das Recht auf vollständigen eigenen Zyklus nach Absatz 1 setzt allerdings eigenständige Entwicklung„Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.“ weiterlesen

Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms

Wie wir oben, bei: Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen, gezeigt haben, unterliegen die 47 US-Senatoren, die den dort erörterten Brief an Irans Führer unterzeichnet haben, offenkundig einem Irrtum dahin, dass sie die Frage, ob ein Staat seinen Willen, durch einen Vertrag gebunden zu sein, ordentlich bekundet„Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms“ weiterlesen

Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.

Wie in diesem Forum bereits mehrfach dargetan, kommt dem US-Präsidenten nach Artikel II/1 der US-Constitution die Exekutivgewalt zu. Bei der Ausübung dieser Vollzugskompetenz hat er nach Artikel VI/2 der US-Constitution diese selbst, die aufgrund ihrer ergangenen Gesetze und völkerrechtliche Verträge als höchstes Recht der Union zu beachten; die genannte Bestimmung lautet: This Constitution, and the laws of„Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.“ weiterlesen

Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.

Unten, bei: Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen, haben wir gezeigt, dass der US-Präsident für den Abschluss von internationalen Vereinbarungen, welche die teleologische Qualität der Schaffung neuer völkerrechtlicher Verbindlichkeiten nicht erreichen, sondern letztere, wie sie bereits bestehen, lediglich weiter präzisieren, die in der US-Constitution für den Abschluss von„Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.“ weiterlesen