WE THE PEOPLES OF THE UNITED NATIONS

Der völkerrechtliche Grundsatz, welchen der erste Abschnitt der Präambel der UN-Charta inkludiert, wenn dieser als mit ihm zu verfolgendes Ziel fett hervorgehoben lautet: WE THE PEOPLES OF THE UNITED NATIONS DETERMINED to save succeeding generations from the scourge of war, which twice in our lifetime has brought untold sorrow to mankind, and to reaffirm faith„WE THE PEOPLES OF THE UNITED NATIONS“ weiterlesen

Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.

Unten, bei: Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut, haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Begriffshof des im NPT gebrauchten Adjektivs peaceful durchaus auch Militärisches Platz habe. Diese Auffassung läuft den im Völkerrecht althergebrachten Bedeutungen der Begriffspaare Krieg und Frieden bzw. zivil und militärisch zuwider und wird daher nicht aufrecht erhalten,„Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.“ weiterlesen

Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. 

Die geltende UN-Flüchtlingskonvention aus 1951 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) definiert einen ersten Teil der von ihr geschützten Flüchtlinge in ihrem Artikel I.A.1 wie folgt: A. For the purposes of the present Convention, the term „refugee“ shall apply to any person who : (1) Has been considered a refugee under„Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. „ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.

In ihrer 1194. Plenarsitzung vom 14. Dezember 1962 (A/PV.1194) verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Resolution A/RES/1803(XVII) mit dem Titel: Permanent sovereignty over natural resources. Mit dieser Resolution stellte die GA gemäß Artikel 11/1 VN-Charta general principles of co-operation in the maintenance of international peace and security in Bezug auf die Verwaltung und Nutzung„Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.“ weiterlesen

Ist die mit der Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen mit dem Recht des Kindes nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, seine Eltern zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, vereinbar?

In ihrer Stellungnahme vom 1.12.2014 zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (FortpflanzungsmedizinrechtsÄnderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015), BMJ-Z3.509/0010-I 1/2014, weist die Österreichische Bischofskonferenz durch ihr Sekretariat explizit darauf hin, dass die mit dem genannten Gesetzesentwurf geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen gegen das Recht„Ist die mit der Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen mit dem Recht des Kindes nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, seine Eltern zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, vereinbar?“ weiterlesen

Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt

Der Friedensvertrag von Étaples, abgeschlossen am 3. November 1492 zwischen Karl VIII. König von Frankreich und Heinrich VII. König von England, stammt somit aus einer Zeit, zu der Christoph KOLUMBUS, am 3. August 1492, in See gestochen war und, am 12. Oktober 1492, die Bahamas erreicht hatte. Dieser historische völkerrechtliche Vertrag, der sich in seinem authentischen lateinischen„Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt“ weiterlesen

Die militärische Komponente der Nutzung von Kernenergie

Der NPT verbietet in seinem Artikel II insbesondere die Herstellung von Kernwaffen. Er verbietet aber nicht jedwede militärische Anwendung von Kernenergie. Auch Artikel III NPT stellt die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen (safeguards) lediglich auf die Nuklearaktivitäten zu friedlichen Zwecken ab; das heißt, dass kein Staat verpflichtet ist, Sicherungsmaßnahmen auf seine militärischen Nuklearaktivitäten anwenden zu lassen. Ganz„Die militärische Komponente der Nutzung von Kernenergie“ weiterlesen

Gibt es ein Recht auf Einmaligkeit der Gräuel des Holocausts?

Oder lässt sich aufgrund der spezifischen Bedeutung des Begriffs der Aggression (als Angriff auf die umfassende Unversehrtheit eines Vis-à-vis) argumentieren, dass Aggression sei, wenn das Judentum nach so langer Zeit den nachkommenden Generationen insbesondere Deutschlands und Österreichs (die somit gar nicht unmittelbar betroffen, noch gar schuldig sind) unterschwellig Schuldgefühle, ja sogar Verantwortung dafür zu vermitteln„Gibt es ein Recht auf Einmaligkeit der Gräuel des Holocausts?“ weiterlesen

Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut

Der NPT garantiert in seinem Artikel IV das Recht, die Erforschung, die Erzeugung und den Gebrauch von Kernenergie zu friedlichen Zwecken (for peaceful purposes) zu entwickeln. Ohne das Wort militärisch zu verwenden, verbietet Artikel II NPT die Herstellung von Kernwaffen. Demgegenüber spricht Artikel II IAEA-Statut davon, dass die IAEA, soweit sie dazu imstande ist, sicherstellen„Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut“ weiterlesen

Zur Convention on the prohibition of military or any other hostile use of environmental modification techniques

Bereits mit ihrer Resolution 31/72 vom 10. Dezember 1976 (A/RES/31/72) approbierte die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) den Text der Convention on the prohibition of military or any other hostile use of environmental modification techniques (ebd., Annex) und empfahl ihn ihren Mitgliedern zur Unterzeichnung. Der Status der genannten Konvention weist derzeit 76 Mitglieder auf.„Zur Convention on the prohibition of military or any other hostile use of environmental modification techniques“ weiterlesen