Am 20. April 1871 verabschiedete der US-Kongress ein im Volksmund als Ku Klux Act bezeichnetes Gesetz mit dem Titel: Act to enforce the Provisions of the Fourteenth Amendment to the Constitution of the United States, and for other Purposes (17 Stat. 13). Abschnitt 1 dieses Gesetzes lautet: Besonderes Interesse sollte daran dem Passus entgegen gebracht werden,„Der US-amerikanische Ku Klux Act aus 1871 und seine völkerrechtlichen Bedingungen im Lichte der gegenwärtigen Flüchtlingsströme“ weiterlesen
Kategorie-Archive: Europarecht
Weitere zwei Aspekte zum Recht der Flüchtlinge
Zur Resolution 8(I) der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) Zuletzt wurden in Österreich Stimmen laut, welche die Idee propagierten, „Asyl“ auf Zeit einzuräumen – angedacht ist ein Zeitraum auf drei Jahre – um hernach die „Asylgründe“ erneut zu prüfen und, so sie nicht mehr vorliegen sollten, den Flüchtling wieder in sein Herkunftsland zu schicken.„Weitere zwei Aspekte zum Recht der Flüchtlinge“ weiterlesen
Replik auf des Ministerpräsidenten Orban Interview vom 16. September 2015 am Valence-See.
Der Ungarische Ministerpräsident ORBAN gab einigen Medienvertretern am 16. September 2015 am Rande einer Veranstaltung seiner politischen Partei, am Valence-See, nahe Budapest, ein Interview (nachzulesen etwa bei http://www.DiePresse.com, Orbán: „Ungarn ist eine christliche Nation“), in welchem er einige bemerkenswerten Äußerungen von sich gab, welchen wir einige Gedanken entgegensetzen wollen, weil sie nicht unwidersprochen bleiben dürfen;„Replik auf des Ministerpräsidenten Orban Interview vom 16. September 2015 am Valence-See.“ weiterlesen
Einige Gedanken zur derzeitigen europäischen Flüchtlingspolitik
Zuerst zum Begriff der Aggression, der in der UN-Charta, an exponierter Stelle zweimal vorkommt; nämlich zum einen in deren Artikel I, der da insoweit lautet: The Purposes of the United Nations are: 1. To maintain international peace and security, and to that end: to take effective collective measures for the prevention and removal of threats„Einige Gedanken zur derzeitigen europäischen Flüchtlingspolitik“ weiterlesen
Zur rechtlichen Unverbindlichkeit der Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 12. und 13 Juli 2015.
Um es vorweg zu nehmen: Nirgendwo in den Verträgen oder ihren Protokollen und Anhängen, einschließlich des ESM-Vertrags, findet sich eine Bestimmung, der zufolge ein „Euro-Gipfel“ in der Zusammensetzung, in welcher er am 12. und 13. Juli 2015 tagte (nämlich in der der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist) irgend etwas Verbindliches,„Zur rechtlichen Unverbindlichkeit der Ergebnisse des Euro-Gipfels vom 12. und 13 Juli 2015.“ weiterlesen
Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik
Artikel 3 EUV lautet: (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. (2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das„Die Europäische Wirtschafts- und Währungspolitik“ weiterlesen
Die Grundzüge des Verfahrens für die Gewährung von Stabilitätshilfe nach Artikel 13 ESM-Vertrag am Beispiel Griechenlands.
Medienberichten zufolge hat Griechenland zuletzt (am 8. Juli 2015) erneut einen Antrag auf Gewährung von Stabilitätshilfe beim ESM (Europäischen Stabilitätsmechanismus) eingebracht. Dieser hat den folgenden Inhalt: Zumal in den verschiedenen Medien halsbrecherische Unwahrheiten und Halbwahrheiten über das nun abzulaufende Prozedere kolportiert werden, sehen wir uns veranlasst, dieses im Folgenden in seinen Grundzügen darzustellen. Das besagte„Die Grundzüge des Verfahrens für die Gewährung von Stabilitätshilfe nach Artikel 13 ESM-Vertrag am Beispiel Griechenlands.“ weiterlesen
Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands
In den zugänglichen Medien bestehen unterschiedliche Darstellungen darüber, welche Entstehung und somit welcher Rechtsgrund der Schuld Deutschlands anhaftet, welche heute von Griechenland als Pflicht zur Rückzahlung einer Zwangsanleihe von 1942 behauptet wird. So steht bei wikipedia.org zum Begriff: Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland, zu lesen, dass die Schuld aus einem Verrechnungskonto herrühre, auf welchem zugunsten Griechenlands„Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands“ weiterlesen
Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.
Allenthalben stößt man auf die veröffentlichte Meinung, wonach nationales Verfassungsrecht völkerrechtliche Verträge zu brechen imstande sei; so zuletzt etwa in dem thread bei derstandard.at. Im Folgenden wollen wir daher, anschließend an unsere Ausführungen oben, bei: Erfolgte das Ersuchen des ukrainischen Präsidenten an Russland um militärische Hilfe völkerrechtlich wirksam? [Suchstichwort: full powers], dieser Frage abermals und in„Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.“ weiterlesen
Davon, dass staatliche Souveränität und territoriale Unversehrtheit um jeden Preis, zugunsten einer neuen Weltordnung kollektiver Verwaltung aller Ressourcen ausgedient haben
Wie ich unten bei: Herrscht vor dem Gericht der Europäischen Union für Rechtsanwälte in Ruhestand in eigener Sache Anwaltspflicht?, berichtet habe, führe ich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit, indem es in einer Nebenfrage um die Frage geht, ob die kategorische Schärfe, mit der die EU das Vorgehen der Krim-Russen sowie der Russischen Föderation verurteilt„Davon, dass staatliche Souveränität und territoriale Unversehrtheit um jeden Preis, zugunsten einer neuen Weltordnung kollektiver Verwaltung aller Ressourcen ausgedient haben“ weiterlesen