Wie wir in diesem Blog an vielfacher Stelle gezeigt haben, ergibt das Gefüge insbesondere aus den Artikeln II, IV und VIII NPT die rechtliche Unmöglichkeit, Iran kraft einer Vereinbarung im vorgesehenen Rahmen (allein mit den P 5 +1) zu untersagen, dessen im NPT verbriefte Rechte in vollem Ausmaß auszuüben. Gleichwohl lässt sich durchaus die Rechtsansicht„Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.“ weiterlesen
Kategorie-Archive: Allgemeines Völkerrecht
Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik
Beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist ein Rechtsstreit zwischen Bolivien und Chile anhängig, dem die Klage Boliviens vom 24. April 2013 zugrunde liegt, mit welcher es von Chile im Wesentlichen begehrt, dass dieses mit ihm in Verhandlungen über einen „souveränen Zugang“ zum Pazifischen Ozean trete und solche Verhandlungen bona fide führe und zu einem„Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT
Oben, unter: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran, haben wir bereits einige Aspekte der genannten Resolution in Bezug auf die Rechte, Atomenergie zu entwickeln, erörtert. Nunmehr sollen weitere folgen. Wie gesagt, sah die genannte Resolution der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Errichtung der Atomic Energy„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT“ weiterlesen
Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran
Die Convention relative à l’ouverture des hostilités, unterzeichnet Im Haag, am 18. Oktober 1907 (MARTENS, N. R. G., 3ème ser., III, 437), deren Vertragsstaaten sowohl Iran als auch die USA, aber auch Deutschland, Frankreich, Russland, China und Großbritannien sind, lautet in ihrem Artikel I, in deutscher Übersetzung, wie folgt: Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht„Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran
Vom 16. bis zum 26. Dezember 1945 trafen sich die Außenminister Großbritanniens, der UdSSR sowie der USA in Moskau. In dem darüber am 27. Dezember 1945 unterzeichneten, bei der Library of Congress, http://www.loc.gov, zugänglichen Communiqué und Bericht findet sich unter dessen Abschnitt VII. jener Text, welcher am 24. Jänner 1946 in der siebzehnten Sitzung der Generalversammlung„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran“ weiterlesen
Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.
In unserer Monografie eines Kurzkommentars zum NPT (LAMBAUER, Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Nordhausen [2013] 102) haben wir betreffs des Rechtes nach Artikel IV/1 NPT, die Erforschung, Erzeugung und Nutzung von Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln, erwogen, was folgt: Das Recht auf vollständigen eigenen Zyklus nach Absatz 1 setzt allerdings eigenständige Entwicklung„Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.“ weiterlesen
Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands
In den zugänglichen Medien bestehen unterschiedliche Darstellungen darüber, welche Entstehung und somit welcher Rechtsgrund der Schuld Deutschlands anhaftet, welche heute von Griechenland als Pflicht zur Rückzahlung einer Zwangsanleihe von 1942 behauptet wird. So steht bei wikipedia.org zum Begriff: Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland, zu lesen, dass die Schuld aus einem Verrechnungskonto herrühre, auf welchem zugunsten Griechenlands„Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands“ weiterlesen
Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms
Wie wir oben, bei: Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen, gezeigt haben, unterliegen die 47 US-Senatoren, die den dort erörterten Brief an Irans Führer unterzeichnet haben, offenkundig einem Irrtum dahin, dass sie die Frage, ob ein Staat seinen Willen, durch einen Vertrag gebunden zu sein, ordentlich bekundet„Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms“ weiterlesen
Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.
Wie in diesem Forum bereits mehrfach dargetan, kommt dem US-Präsidenten nach Artikel II/1 der US-Constitution die Exekutivgewalt zu. Bei der Ausübung dieser Vollzugskompetenz hat er nach Artikel VI/2 der US-Constitution diese selbst, die aufgrund ihrer ergangenen Gesetze und völkerrechtliche Verträge als höchstes Recht der Union zu beachten; die genannte Bestimmung lautet: This Constitution, and the laws of„Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.“ weiterlesen
Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.
Unten, bei: Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen, haben wir gezeigt, dass der US-Präsident für den Abschluss von internationalen Vereinbarungen, welche die teleologische Qualität der Schaffung neuer völkerrechtlicher Verbindlichkeiten nicht erreichen, sondern letztere, wie sie bereits bestehen, lediglich weiter präzisieren, die in der US-Constitution für den Abschluss von„Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.“ weiterlesen