Zur Rechtsnatur der NATO-Russland-Gründungsakte aus 1997

Die NATO-Russland-Gründungsakte wurde am 27. Mai 1997 von der Russischen Föderation einerseits und der NATO sowie deren Mitgliedstaaten andererseits in Paris unterzeichnet. Ihr einleitender Absatz lautet:

The Russian Federation, on the one hand, and the North Atlantic Treaty Organization and its member States, on the other hand, hereinafter referred to as Russia and NATO, based on an enduring political commitment undertaken at the highest political level, will build together a lasting and inclusive peace in the Euro-Atlantic area on the principles of democracy and cooperative security.

NATO Press Release (97) 68.

Zum korrekten Verständnis dieser Klausel ist erforderlich, dass man sich zunächst den hier fett hervorgehobenen Hauptsatz in seinem wesentlichen Aussagekern vor Augen führt: Russland und NATO werden zusammen einen dauerhaften und einschließlichen Frieden bilden, heißt es hier also. Dass hier das Futurum (will build) und nicht etwa eine Modalform des Sollens (shall build) bemüht wird, ist in Vertragstexten nicht ungewöhnlich und hindert nicht, von einer gewollten Verpflichtung auszugehen. Dies erhellt auch aus der Tatsache, dass die Verpflichtung zum Frieden längst in den Grundsätzen und Zwecken der UN-Charta festgeschrieben war, sodass es sich hier lediglich um die geschlossen multilaterale Bekräftigung einer bereits bestehenden Verpflichtung handeln kann.

Was den unterstrichen hervorgehobenen Nebensatz: basierend auf einer beständigen, auf höchster politischer Ebene eingegangenen, politischen Verpflichtung, angeht, vermag dieser am zuvor Festgehaltenen nichts mehr zu ändern, weil er mitnichten ausdrückt, dass hier (insgesamt) lediglich von einer politischen Absichtserklärung auszugehen sei; sondern vielmehr, dass das Unterhalten einer solchen politischen Verpflichtung auf höchster Ebene Teil und Gegenstand der im Hauptsatz eingegangenen rechtlich verbindlichen Verpflichtung sein soll. Unterstützt wird diese Sicht von der Tatsache, dass im Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht absehbar sein konnte, ob diese politische Verpflichtung beständig (enduring) sein werde, sodass mit dieser Formulierung keine hauptsächliche, den Hauptsatz charakterisierende Aussage, sondern nur ein diesem untergeordneter, in die Zukunft weisender, somit verpflichtender Aufruf gemeint sein kann. Zum selben Ergebnis führt die Überlegung, dass bloß politische Bekenntnisse nach allgemeiner Auffassung von der Identität der im Amt befindlichen Regierung abhängen, sodass hier, bei Annahme einer bloß politischen Absicht, pro futuro desgleichen ungewiss gewesen wäre, ob die Aussage, dass die (Verpflichtung zur) Bildung eines Friedens tatsächlich auch in Hinkunft auf eine solche politische Verpflichtung würde gestützt (based) werden können, standhalten wird; sodass hier gleichfalls nur übrig bleiben kann, das based (in Verbindung mit enduring) als in die Zukunft weisende Aufforderung, mithin Teil der im Hauptsdatz ausgesprochenen Verpflichtung aufzufassen.

Bezeichnend für diese Friedensbildung ist im Übrigen, dass hier, im Hauptsatz (!), nur vom Euro-Atlantischen Raum, und nicht etwa vom Euro-Ameriko-Atlantischen Raum die Rede ist: Hier wird also bereits implizit auf das Erfordernis für solche Friedensbildung hingewiesen, dass sich die USA (und Kanada) aus dem Bündnis zurückziehen.

Was diesem einleitenden Absatz in der Gründungsakte nachfolgt, sind somit nur noch das Prozedere und die Details, wie solche Bildung des Friedens erreicht werden soll.

Die Gründungsakte setzt sodann mit folgendem eminenten Absatz fort:

Russia and NATO do not consider each other as adversaries. They share the goal of overcoming the vestiges of earlier confrontation and competition and of strengthening mutual trust and cooperation. The present Act reaffirms the determination of Russia and NATO to give concrete substance to their shared commitment to build a stable, peaceful and undivided Europe, whole and free, to the benefit of all its peoples. Making this commitment at the highest political level marks the beginning of a fundamentally new relationship between Russia and NATO. They intend to develop, on the basis of common interest, reciprocity and transparency a strong, stable and enduring partnership.

Zum unterstrichen hervorgehobenen Satz: Das reaffirm bedeutet (nach Shorter Oxford English Dictionary5, 2480) schlicht: affirm again or anew. Affirm aber kommt (nach S. O. E. D.4, 36) die juridisch-technische Bedeutung von confirm or ratify zu. Dass hier einzig dieser semantische Inhalt gemeint sein kann, erhellt aus der oben bereits angestellten Überlegung, dass der Wesensgehalt der hier vorkommenden Satzaussage (to build a stable, peaceful and undivided Europe) ungeschmälert in den sich aus den Grundsätzen und Zwecken der UN-Charta ergebenden Pflichten aufgeht. Bestätigt oder ratifiziert (im Sinne von willentlich gebilligt) wird also die determination, welcher – zufolge des bisher Herausgearbeiteten – (nach S. O. E. D.4, 651) einzig die Bedeutung von: the action of coming to a decision, the result of this, a fixed intention, zukommen kann, wobei das fixed (nach aaO, 961) einschlägig nichts anderes bedeutet als: deprive[d] of volatility or fluidity.

Im Zwischenergebnis wird also (Russlands und der NATO) Entschluss ratifiziert, ihrer geteilten Verpflichtung, ein stabiles, friedvolles und ungeteiltes Europa zu schaffen, konkrete Substanz zu verleihen. Was dabei des gewollt Verbindlichen noch ermangeln könnte, müsste erst fundiert dargelegt werden!

Dass hier im zweiten, fett hervorgehobenen Passus die Rede von politischer Ebene der Gegenwart (making) ist, ändert nichts am oben Gesagten, weil die dort festgestellte rechtliche Verpflichtung zur politischen Haltung freilich auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Vertragserrichtung wirksam bzw. Vertragsgrundlage sein sollte und war.

Dass sich Russland und NATO nicht als Feinde betrachten, ist somit verpflichtendes Programm, welches die Allüren, die der NATO jetzt hinsichtlich der Ukraine vorschweben, ebenso Lügen straft wie jene Aktivitäten, die nach Unterzeichnung der Gründungsakte in Richtung Ost-Erweiterung bereits gesetzt worden sind.

Vor diesem Hintergrund werden aber auch die jetzt von Russland eingeforderten Sicherheitsgarantien zugunsten eines, ihre Umsetzung einfordernden, Hinweises auf die Gründungsakte obsolet, welche im Übrigen Passus enthalten, die den Status quo, mithin insbesondere die Völkerrechtswidrigkeit der NATO (als gegen Artikel 52 UN-Charta verstoßende regionale Instutution) positiv sanktionieren würden.


20220114, 1902
(corrected 20220115, 0327)

Im zweiten Abschnitt der Gründungsakte, der sich mit dem Gemeinsamen Ständigen Russland-NATO Rat befasst, scheint u. a. der folgende Absatz auf:

Provisions of this Act do not provide Russia or NATO, in any way, with a right of veto over the actions of the other nor do they infringe upon or restrict the rights of Russia or NATO to independent decision-making and action. They cannot be used as a means to disadvantage the interests of other states.

Zunächst fällt auf, dass am Beginn dieser Bestimmung ein Artikel fehlt. Dadurch erfährt der Begriff der provisions eine selektive Bedeutung, welche die gemeinten Teile der Akte von anderen unterscheidet, auf die diese Bedeutung nicht zutrifft. Welche konkrete (unterscheidende) Bedeutung ([a] oder [b]) hier gemeint ist, namentlich von der möglichen Auswahl ihrer nach Shorter Oxford English Dictionary5, 2383, von [a] „a clause or division of a legal or formal statement providing for some particular matter or making a stipulation or condition„, oder von [b] „a clause or division of a legal or formal statement providing for some particular matter or making a stipulation or condition„, muss interpretativ aus dem Zusammenhang geschlossen werden. Dieser deutet zufolge der Tatsache, dass im folgenden die Rede von einem (starken) Recht auf Veto ist, logisch auf die zweite angeführte Bedeutung [b] hin, sodass im Ergebnis mit provisions solche Bestimmungen gemeint sind, die keine Verbindlichkeit schaffen, womit sich diese Klausel als Feststellung einer Selbstbverständlichkeit erweist. Eine Auslegung hin zur umgekehrten Bedeutung [a] wäre schlechterdings absurd.

Wie wir oben, einleitend, gesehen haben, steht der Begriff NATO nämlich für diese und ihre Mitglieder. Wenn hier also die Rede davon ist, dass keiner dieser beiden Seiten (NATO und Russland) durch (keine Verbindlichkeit schaffende) Bestimmungen in der Akte ein Veto eingeräumt werden sollte, dann meint dies ganz offenkundig ein absolutes Widerspruchsrecht im genannten Rat, für wessen Beschlüsse offenbar Einstimmigkeit vorgesehen ist. Dies heißt aber keineswegs, dass die insbesondere die Mitgliedstaaten selbst treffenden Pflichten aus der Akte obsolet würden. Denn es wäre überdies völlig unsinnig einerseits, wie gezeigt, verbindliche Rechte und Pflichten zu begründen, andererseits aber diese sogleich wieder auf dem Weg des Ausschlusses eines Vetos zunichte zu machen.

Bestätigt wird dies durch den folgenden Absatz, der an anderer Stelle im selben Abschnitt II der Akte zu finden ist:

The Permanent Joint Council will provide a mechanism for consultations, coordination and, to the maximum extent possible, where appropriate, for joint decisions and joint action with respect to security issues of common concern. The consultations will not extend to internal matters of either Russia, NATO or NATO member States.

Zufolge des kollektiv umfassenden Begriffs der NATO werden deren Mitglieder hier eigens genannt.

Zugleich findet sich in der eingangs dieses heutigen Abschnitts zitierten Klausel somit auch eine implizite Anerkennung des völkerrechtlichen Grundsatzes, wonach die in Gremien eines internationalen Körpers vertretenen Staaten verpflichtet sind, bei der darin erfolgenden Beschlussfassung, was ihr Stimmverhalten anlangt, nicht willkürlich, sondern gemäß dem geltenden Völkerrecht vorzugehen. Insofern, das sei hier bemerkt, ist die Bezeichnung des Erfordernisses im Artikel 27 UN-Charta, dass alle 5 Ständigen Mitglieder gleich stimmen, als „Vetorecht“ irreführend, weil letzterem gerade eine zustehende Willkürlichkeit als Motiv innewohnt.

Festzuhalten ist daher, dass die Argumentation der USA, dass Russland kein Vetorecht gegen eine (weitere) Osterweiterung habe, nicht nur ins Leere zielt, sondern insofern falsch ist, als sich ein Verbot derselben aus der Akte klar ergibt, wogegen vorzugehen, Russland somit alle rechtlichen Möglichkeiten hätte.

20220116, 1428

Die hier herausgearbeitete Verpflichtung, welche der Gründungsakte innewohnt, bedarf der Abgrenzung hin zu dem, was insbesondere der NATO zukünftiges Tätigkeitsfeld legitimer Weise sein soll. Der Umriss desselben findet sich zunächst in dem folgenden weiteren Absatz des einleitenden Teils der Gründungsakte:

NATO has undertaken a historic transformation — a process that will continue. In 1991 the Alliance revised its strategic doctrine to take account of the new security environment in Europe. Accordingly, NATO has radically reduced and continues the adaptation of its conventional and nuclear forces. While preserving the capability to meet the commitments undertaken in the Washington Treaty, NATO has expanded and will continue to expand its political functions, and taken on new missions of peacekeeping and crisis management in support of the United Nations (UN) and the Organisation for Security and Cooperation in Europe (OSCE), such as in Bosnia and Herzegovina, to address new security challenges in close association with other countries and international organisations. NATO is in the process of developing the European Security and Defence Identity (ESDI) within the Alliance. It will continue to develop a broad and dynamic pattern of cooperation with OSCE participating States in particular through the Partnership for Peace and is working with Partner countries on the initiative to establish a Euro-Atlantic Partnership Council. NATO member States have decided to examine NATO’s Strategic Concept to ensure that it is fully consistent with Europe’s new security situation and challenges.

Es ist eine Tatsache, dass der hauptsächliche Lebensgrund der NATO seit jeher die Existenz des von ihr als bedrohlich betrachteten so genannten (sozialistischen) Ostblocks gewesen war. 1997 hatte diese bereits seit Jahren aufgehört. Wenn demnach hier die Rede von einer neuen Sicherheitsumgebung in Europa ist, welcher von der NATO in dem Prozess der Revision ihrer strategischen Doktrin Rechnung zu tragen sei, dann kann das, als Alternative zu einer gänzlichen Auflösung ihrer, nur bedeuten, dass man sich dem Inneren Feind zuzuwenden habe, welcher letztlich auch verantwortlich dafür gewesen war, dass die UdSSR und ihre Verbündeten als Feind betrachtet worden waren.

[Einschub, 20220116, 1759:

Dass unter diesem Inneren Feind nicht bloß die Ochlokratie zu verstehen sei, sondern auch jene Kräfte, die sie schüren, namentlich der tiefenpsychologische Widerholungszwang laut Alice MILLER, versteht sich von selbst. Dass in höchstem Maße fragwürdig ist, ob gegen den zuletzt verstandenen Feind Waffen die richtige Lösung sein können, auch.]

Nur so ist auch die demzufolge (accordingly) von der NATO vorgenommene Reduktion und Anpassung ihrer strategischen und nuklearen Kräfte zu verstehen und nachvollziehbar zu machen. Dass dabei ausdrücklich die Rede von Kräften (forces) und nicht von Waffen ist, weist deutlich auf die Problematik des Zusammenhanges mit der friedlichen Nutzung des Weltraumes hin.

Somit unter diesen Prämissen, welche bei deren Erzielung eine komplette Auflösung der nationalen Bedürftigkeit nach Militärischem (außerhalb des UN-Systems kollektiver Sicherheit) nach sich zögen, soll die Fähigkeit, die Pflichten aus dem NAT zu erfüllen, aufrecht bleiben. Zugleich wird aber betont, dass dabei eine Ausweitung ihrer politischen Funktionen vorrangig sein soll.

Dass bei der beispielsweisen Aufzählung von ihren neuen [sic!] Missionen, der Friedenserhaltung und des Krisenmanagements, auch Bosnien und Herzegovina genannt ist, betrachte ich persönlich als eine Fehlleistung, was hier am Rande bemerkt sein soll.

Was im danach Folgenden als ESDI abgekürzt wird, ist, als ein Prozess der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb der Allianz, ein klares Bekenntnis zum Kampf gegen den Inneren Feind. Und beinahe im selben Atemzug wird erneut, einschränkend, die Gründung eines (bloß) Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates beschworen.

Zum Schluss dieser einleitenden Abgrenzung aber wird festgehalten, dass die NATO-Mitgliedstaaten entschieden haben, das strategische Konzept der NATO zu prüfen, damit es völlig mit der neuen Sicherheitssituation und ihren Herausforderungen übereinstimmt.

Damit ist die Abkehr vom Kalten Krieg verbindlich normiertes Programm geworden, in dem Rückschritte nicht erlaubt bzw. vertragswidrig sind!

1806

Im Anschluss an den zuvor erläuterten Absatz betreffs der NATO folgt einer mit Bezug auf Russland; er lautet:

Russia is continuing the building of a democratic society and the realisation of its political and economic transformation. It is developing the concept of its national security and revising its military doctrine to ensure that they are fully consistent with new security realities. Russia has carried out deep reductions in its armed forces, has withdrawn its forces on an unprecedented scale from the countries of Central and Eastern Europe and the Baltic countries and withdrawn all its nuclear weapons back to its own national territory. Russia is committed to further reducing its conventional and nuclear forces. It is actively participating in peacekeeping operations in support of the UN and the OSCE, as well as in crisis management in different areas of the world. Russia is contributing to the multinational forces in Bosnia and Herzegovina.

Nach allem, was oben herausgearbeitet wurde, liegt auf der Hand, dass der hier gebrauchte Demokratiebegriff mit dem, was im Rahmen der NATO entstanden ist, nichts gemein haben kann. Vielmehr ist damit, auch in Übereinstimmung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, eine Regentschaft durch die höchste Intelligenz gemeint, welche ein Volk aufzuweisen vermag: denn nur sie ist imstande, alle Angehörigen der Nation zu repräsentieren. (Siehe dazu das Nähere insbesondere in meinem Schriftsatz an den EGMR, 5744/16, passim!) Entsprechendes gilt für die Realisierung seiner (Russlands) politischen und ökonomischen Umwandlung; wobei die diesem Passus vorangestellte realisation klar darauf hinweist, dass die bisherigen Eigenheiten des Sowjetsystems (ebenso wie jene der NATO-Umgebung) alt-geplantes Konzept waren, um dessen ausgleichenden Rückbau es nun zu tun sei.

Dass das gerade angesprochene Konzept auch seitens Russland eine völlig andere Sicherheits- und Verteidigungskonzeption erforderte, als nunmehr wieder grfragt sein würde, ist einleuchtend, hatte doch das, die menschlichen Werte im Vergleich zum Materialismus besser wahrende Sowjetsystem vor westlichem Einfluss geschützt werden müssen.

Vergleicht man das oben fett und unterstrichen hervorgehobene all mit dem zuvor stehenden Passus on an unprecedented scale, wird rasch erkennbar, dass der Truppenrückzug kein vollständiger war, was im Einklang mit den, betreffs mancher Bestimmungen in den russischerseits nun geforderten Sicherheitsgarantien sich ergebenden, Fragen steht.

20220117, 0625

Im Folgenden soll dem operativen Text der eingangs dieses Beitrages verlinkten Gründungsakte absatzweise ein kritischer Kommentar gegenübergestellt werden:

I. PRINCIPLES

Proceeding from the principle that the security of all states in the Euro-Atlantic community is indivisible, Russia and NATO will work together to contribute to the establishment in Europe of common and comprehensive security based on the allegiance to shared values, commitments and norms of behaviour in the interests of all states.

Der Begriff der community lässt offen, ob betreffs derer Zugehörigkeit eine Mitgliedschaft bei der NATO oder lediglich eine geographische Position gemeint ist. Indem in engem Zusammenhang dazu die Zusammenarbeit von Russland und NATO betont wird, in Europa gemeinsame und umfassende Sicherheit zu schaffen, wird diese quasi Irrelevanz der Mitgliedschaften verstärkt und der Weg zum Anschluss an diese Kooperationsvereinbarung durch europäische Drittstaaten geebnet, die noch nicht Mitglied der NATO sind, ohne dass deren künftige Mitgliedschaft bei der NATO erforderlich wäre.

Selbstredend wirkte sich ein Gelingen dieser Kooperation auf alle Staaten aus.

Russia and NATO will help to strengthen the Organisation for Security and Cooperation in Europe, including developing further its role as a primary instrument in preventive diplomacy, conflict prevention, crisis management, post-conflict rehabilitation and regional security cooperation, as well as in enhancing its operational capabilities to carry out these tasks. The OSCE, as the only pan-European security organisation, has a key role in European peace and stability. In strengthening the OSCE, Russia and NATO will cooperate to prevent any possibility of returning to a Europe of division and confrontation, or the isolation of any state.

Die vereinbarte Stärkung der OSZE betont den in Abkehr vom Militärischen zum gemeinsamen Programm erhobenen politischen Auftrag und bestätigt die genannte Irrelevanz der NATO-Mitgliedschaft für die Kooperation in Europa, wobei Rückschritte hin zu einem geteilten Europa zu vermeiden seien, sodass die OSZE als einzige pan-europäische Sicherheitsorganisation eine Osterweiterung der NATO (insbesondere ohne Russland) ausschließt.

Consistent with the OSCE ’s work on a Common and Comprehensive Security Model for Europe for the Twenty-First Century, and taking into account the decisions of the Lisbon Summit concerning a Charter on European security, Russia and NATO will seek the widest possible cooperation among participating States of the OSCE with the aim of creating in Europe a common space of security and stability, without dividing lines or spheres of influence limiting the sovereignty of any state.

Mit der, mit dem Eintritt ins 21. Jahrhundert einhergehenden, Aufbruchstimmung ist gerade betreffs eines gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodels für Europa völlig unvereinbar, eine martialische Organisation wie die NATO des Kalten Krieges weiter auszubauen. Auch die Schlusserklärung des Gipfels von Lissabon stellt den KSE-Vertrag an den Beginn ihrer Ausführungen, wenn sie im Punkt 2. lautet, wie folgt:

We welcome the historic decision of OSCE participating States signatory to the CFE Treaty to begin negotiations in early 1997 with a view towards adapting the Treaty to the changing security environment in Europe.

Die stattdessen erfolgte Verletzung dieses Vertrages durch die NATO-Staaten und der daraus resultierende Ausstieg aus ihm seitens Russland sind, wenn auch unter je entgegengesetzten Vorzeichen, weitere Folgen der Gründungsakte; wobei der Abschluss (ohne vollständige Ratifizierung) des Anpassungsvertrages 1999, als halbherzig unternommene Konsequenz aus der Gründungsakte, lediglich ein erster Schritt hin zu einer vollständigen Politisierung der europäischen Sicherheitsarchitektur sein konnte, dessen Unzulänglichkeit offenkundig den illegitimen Interessen der Rüstungsindustrien geschuldet war.

Nur ein Beitritt zur Gründungsakte (durch weitere ehemalige UdSSR-Republiken) anstelle eines solchen (ohne Russland) zur NATO würde deren (UN-adaptierte) Souveränität (bzw. souveräne Gleichheit) nicht schmälern, zugleich aber – in einer Übergangsphase bis zur vollständigen Auflösung der NATO und ebensolchen Implementierung des Kollektiven UN-Sicherheitssystems – das gemeinschaftliche verbindliche Festhalten am Erfordernis des angesprochenen Kampfes verrechtlichen.

Dieser Beitrag wird bei Bedarf fortgesetzt werden.

Kommentar verfassen