Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil II.

      [Fortsetzung von: Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil I.]       28.7.2005,  20:47 Zu den im Bundestag etablierten politischen Parteien: Artikel 21 Grundgesetz lautet: <<< Art. 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß„Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil II.“ weiterlesen

Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil I.

  Die Schweiz ist einer der wenigen Staaten der Erde, in dem ausgeprägte direkt demokratische Instrumente Platz greifen.   Abgesehen vom unten bereits erörterten Straftatbestand der Fremdbeeinflussung von Abgeordneten zum US-amerikanischen Kongress nach 18 USC 207(e) stellt jener der Verschwörung nach 18 USC 371 einen weiteren, im Kampf gegen den Hochverrat zentralen Straftatbestand dar, der„Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil I.“ weiterlesen