(1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:
a) bedeutet der Ausdruck «Bundesrepublik Deutschland», im geographischen Sinne verwendet, das Gebiet des Geltungsbereiches des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie das an die Hoheitsgewässer der Bundesrepublik Deutschland angrenzende und steuerrechtlich als Inland bezeichnete Gebiet, in dem die Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ihre Rechte hinsichtlich des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes sowie ihrer Naturschätze ausüben darf;
b) bedeutet der Ausdruck «Schweiz» die Schweizerische Eidgenossenschaft;"
§ 40a. (1) Computerprogramme sind Werke im Sinn dieses Gesetzes, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.
(2) In diesem Gesetz umfaßt der Ausdruck „Computerprogramm“ alle Ausdrucksformen einschließlich des Maschinencodes sowie das Material zur Entwicklung des Computerprogramms."
Seit einiger Zeit ist in Österreich von einem Transferkonto die Rede. Ich gehe davon aus, dass damit in Anlehnung an eine Petition, die ich im Dezember 2002 in den Nationalrat eingebracht habe, die Lösung exakt des hier erörterten Problems gemeint ist:
Niemand braucht mir zu erzählen, verschworene Industrien seien nicht längst so weit, menschliche Gedanken zu lesen, indem sie das genannte Magnetfeld auffangen und entschlüsseln, darstellen. Was in den letzten Jahren zunehmend an brain-computer-interfaces, Computer unterstützten Protesen mit Nervenverbindung und Ähnlichem in den Medien zu vernehmen war, basiert letzlich alles auf der Fähigkeit das Nervensystem, oder besser: das, was es generiert, die Nervenströme, was letztlich auch Gedanken sind, entziffern zu können! Das man damit direkt wörtlich nicht an die Öffentlichkeit geht, ist im Hochverrat nachvollziehbar.
Die "Rechtsprechung" wonach Gedanken nicht schutzfähig seien, ist nicht nur überholt, sie ist kriminell!
Mein Bruder ist whole sale Manager eines österreichischen Telekommunikationsunternehmens, spezialisiert auf Roaming-Verträge. Vor einigen Jahren besuchte er in Oslo ein Seminar, an dem Kollegen aus aller Herren Länder teilnahmen. In einem Referat, gehalten von einem Mangager eines großen international tätigen Festnetz-Carriers, meinte dieser: "What you need is a right upon your ideas!" Er wusste, wovon er spricht.
Zumindest per analogiam lassen sich die oben zitierten Bestimmungen betreffend Computerprogramme auf menschliche Gedanken anwenden. Das Wort Computer stammt vom englischen to compute, was so viel bedeutet, wie berechnen; man verwendet diese englische Vokabel aber auch in der Wendung: "that doesn’t compute", was so viel bedeutet, wie: "das ergibt keinen Sinn", "das ist unlogisch".
Völlig zwanglos, wenn man erst einmal die eingebrannte Assoziation zum Blechtrottel beiseite schiebt, lässt sich somit unter Computer auch unser Hirn mit seiner Denkleistung verstehen; in urheberrechtlichem Sinne sogar im Rahmen eines Größenschlusses a minore ad maius, der da lautet: Wenn eine noch nicht einmal zum auch bloß annähernd menschlichem Denkvermögen ähnlichen, logischen Denken fähige Maschine bzw. das, was sie zum Laufen bringt, als Computerprogramm schützenswert ist, dann muss dies umso mehr für das menschliche Gehirn und das, was es zum Laufen bringt, gelten: nämlich menschliche Intelligenz, die Seele, das Ich, das, was die Intellektualität des Induviduums ausmacht und es von anderen unterscheidet.
Mit anderen Worten: Wer menschliche Magnetfelder abfängt und auswertet sowie verwertet, ohne die Einwilligung deren Urhebers einzuholen, macht sich eines gerichtlich strafbaren Urheberrechtsverstoßes schuldig, wenn nicht sogar der Sklaverei nach § 104 StGB, nämlich vor allem für den Fall, dass er diese dabei eingesetzten Technologien nicht bloß one way sondern auch dazu benutzt, das menschliche Gehirn mit Informationen zu füttern, damit dieses ihm intelligente Ergebnisse daraus beschaffe, die er für bares Geld verkauft.
Die genannte Petition werde ich bei Gelegenheit nachreichen.
1313
Eines steht jedenfalls fest: Wenn man dem hier Verfolgten Berechtigung abspräche, sagte, Gott sei der Schöpfer dieses Werkes, das da Denkleistung bzw. dessen Produkt heißt, dann spricht man zugleich dem ganzen Urheberrecht seine Grundlage ab, denn dies gilt dann auch für alles zu Papier gebrachte und sonstige für Dritte wahrnehmbare Ergebnis solcher Werkschöpfung. Also entweder es macht beim Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen keinen Unterschied, ob diese bereits nach Außen gedrungen sind (was sie ja elektromagnetisch, wie wir erfahren haben, ohnehin tun!) oder aber jedweder Urheberrechtsschutz führt sich selbst ad absurdum bzw. ist als allein Profit gieriges Macht- und Versklavungsinstrument entlarvt, somit als das gerate Gegenteil von dem, was er vorschützt zu sein.
Schon vor fast zehn Jahren habe ich darauf hin gewiesen, dass hier enormer (auch und gerade legistischer) Handlungsbedarf besteht. Geschehen ist bis heute so gut wie nichts, offenbar weil sich "unsere besten Köpfe" im Parlament zuerst einmal überzeugen lassen mussten, dass so etwas (Gedanken lesen) überhaupt möglich ist. Das hat zehn Jahre gedauert. Bei mir ging das binnen Stunden.
Das Problem ist klar: Wer so dämlich ist, dass ihm unmöglich erscheint, jemand könnte an seinen Gedanken interessiert sein, hält die technische Möglichkeit dazu freilich für weit weniger möglich als dies einer tut, der intellektuelle Spitzenleistungen erbringt, von denen er allenthalben erfährt, dass sie in Wirtschaft, Industrie und Kultur Umsetzung erfahren, obwohl er sie nicht (körperlich) veröffentlicht hat, und dies in einer Häufigkeit und Präzision, die den Zufall ausschließt.
Die Intelligenzija hat sich zu erheben und an ihren angestammten Platz, die Spitze in Regierung, Kultur, und Gesellschaft zurückzukehren, ehe sie ob ihres Sklavendaseins gänzlich verdrossen und daher destruktiv geworden ist!
20100205, 1414
Im Folgenden [>>>>>…<<<<<] gebe ich einige Postings wieder, die ich zu den nachfolgend je angeführten Daten im (heute so nicht mehr existierenden) Forum der Plattform www.vol.at zur Frage der Demokratie Deutschlands veröffentlicht habe. Wie immer, muss ich hier für diverse Deftigkeiten, die ich der Authentizität wegen nicht beseitigen will, an die Nachsichtsfähigkeit des geschätzten Lesers appellieren. Zuweilen gesetzte Zeichen des Amüsements zeigen nur die Verzweiflung eines Kommentators (den Versuch, sie zu überwinden) auf, der Ärgstes erfahren und den Umgang mit dem Schrecken ob dessen noch nicht gelernt hatte.
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23.7.2005, 14:22
Ablaufdatum!
Die Welt gibt auf
http://www.welt.de/data/2005/07/21/749295.html?s=1
den Wortlaut der Rede des deutschen Bundespräsidenten vom 21.7.2005 wieder:
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Ich habe heute den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt.
Unser Land steht vor gewaltigen Aufgaben. Unsere Zukunft und die unserer Kinder steht auf dem Spiel. Millionen von Menschen sind arbeitslos, viele seit Jahren. Die Haushalte des Bundes und der Länder sind in einer nie da gewesenen, kritischen Lage. Die bestehende föderale Ordnung ist überholt. Wir haben zu wenig Kinder, und wir werden immer älter. Und wir müssen uns im weltweiten, scharfen Wettbewerb behaupten.
In dieser ernsten Situation braucht unser Land eine Regierung, die ihre Ziele mit Stetigkeit und mit Nachdruck verfolgen kann. Dabei ist die Bundesregierung auf die Unterstützung durch eine verlässliche, handlungsfähige Mehrheit im Bundestag angewiesen. Der Bundeskanzler hat am 1. Juli vor dem Bundestag deutlich gemacht, dass er mit Blick auf die knappen Mehrheitsverhältnisse keine stetige und verläßliche Basis für seine Politik mehr sieht. Ihm werde mit abweichendem Abstimmungsverhalten und Austritten gedroht. Loyalitätsbekundungen aus den Reihen der Koalition hält der Bundeskanzler vor dem Hintergrund der zu lösenden Probleme nicht für dauerhaft tragfähig.
Die Lagebeurteilung des Bundeskanzlers hat mir auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion aus seiner Sicht bestätigt. Ich weiß: Viele Menschen haben in den vergangenen Wochen Unbehagen wegen des Verfahrens empfunden, das eingeschlagen worden ist. Sie zeigen damit, wie wichtig ihnen das Grundgesetz ist. Darüber freue ich mich.
In der Tat hat sich unsere Verfassung in über 50 Jahren bewährt. Sie sieht aus guten Gründen nur ausnahmsweise vorgezogene Wahlen vor. Das Grundgesetz ermöglicht es aber dem Bundeskanzler, eine parlamentarische Vertrauensfrage mit dem Ziel zu stellen, vorgezogene Wahlen herbeizuführen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war dies zweimal der Fall: 1972 und 1983.
Eine Niederlage des Bundeskanzlers bei dieser Abstimmung allein reicht jedoch nicht aus, um den Bundestag aufzulösen. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine von stetiger Zustimmung der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgen kann. So gibt es das Bundesverfassungsgericht vor. Und so sieht der Bundeskanzler seine Lage.
Ich habe die Beurteilung des Bundeskanzlers eingehend geprüft. Dazu habe ich viele Gespräche mit den verantwortlichen Politikern und mit Rechtsexperten geführt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern dankbar, die mir in Gesprächen, Briefen und E-Mails ihre Meinung mitgeteilt haben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 hat der Bundespräsident die Einschätzung des Bundeskanzlers zu beachten, es sei denn, eine andere Einschätzung ist eindeutig vorzuziehen.
Ich habe Respekt vor allen, die gezweifelt haben, und ich habe ihre Argumente gehört und ernsthaft gewogen. Doch ich sehe keine andere Lagebeurteilung, die der Einschätzung des Bundeskanzlers eindeutig vorzuziehen ist. Ich bin davon überzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des Bundestages gegeben sind. Damit ist es nach dem Grundgesetz meine Pflicht als Bundespräsident, zu entscheiden, ob ich Neuwahlen ansetze oder nicht.
In meiner Gesamtabwägung komme ich zu dem Ergebnis, dass dem Wohl unseres Volkes mit einer Neuwahl jetzt am besten gedient ist. Es ist richtig, dass in der heutigen Situation der demokratische Souverän – das Volk – über die künftige Politik unseres Landes entscheiden kann. Die Parteien fordere ich auf, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Vorstellungen über die Lösung der Probleme sachlich und wahrhaftig zu vermitteln. Ich bin ganz sicher: Wir haben die Begabung und die Fähigkeit, unsere Freiheit zu sichern und einen modernen Sozialstaat zu gestalten.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, jetzt haben Sie es in der Hand. Schauen Sie bitte genau hin. Demokratie heißt, die Wahl zu haben zwischen politischen Alternativen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht sorgsam Gebrauch.
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Darin sind einige Deftigkeiten enthalten, die aus dem Munde eines republikanischen Staatsoberhaupts einer rechtsstaatlichen Demokratie so nicht kommen sollten:
1. Der deutsche Bundespräsident hat – auch nach dem deutschen Grundgesetz – keine Neuwahlen ANZUSETZEN. Das ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. des zuständigen Ressortministers, will man nicht Art. 41 Abs. 1, 1. Satz GG, der die (nach Abs. 2 leg. cit. der Nachprüfung durch das BVerfG unterstehende) Kompetenz des Bundestags, "die Wahl" (also nicht etwa das Wahlverfahren, seinen fortwährenden Ablauf) "zu prüfen", vorsieht, dahin verstehen, dass dies keine Kompetenz zur Prüfung lediglich im Nachhinein wäre.
Denn verstünde man diese Wahlprüfungskompetenz des Bundestags als eine, die schon während des Wahlvorganges zu greifen habe, führte dies in einen heillosen Interessenkonflikt zwischen Prüfenden und zu Wählenden, oder aber darein, dass eine Wiederwahl zumindest von prüfenden Abgeordneten zum Bundestag ausgeschlossen ist, was insbesondere dann allerdings nicht ausreichenden wäre, um diesen Konflikt auszuräumen, wenn Prüfende und Kandidierende in politischen Parteien straff organisiert sind!
Art. 38 Abs. 3 GG räumt dem einfachen Gesetzgeber überdies nicht die Kompetenz ein, die Verwaltungskompetenz rücksichtlich der Durchführung der Wahl zum Bundestag (und dazu zählt auch deren Anberaumung) dem Bundespräsidenten zu übertragen, zumal dessen Kompetenzen im GG taxativ aufgezählt sind und dadurch außerdem die verfassungsrechtliche Funktion der Bundesregierung als in erster Linie vollziehendes Organ kaschiert und empfindlich bzw. illegitim begünstigend in das Gewaltenteilungsprinzip (das, wie in diesem Forum bereits aufgezeigt, auch verböte, dass Regierungsmitglieder im Bundestag sitzen!) eingegriffen wird!
2. In der vom dt. Bundespräsidenten dargestellten Situation, in der sich das deutsche Volk gegenwärtig befindet, braucht Deutschland zwar in der Tat eine starke Regierung, es braucht noch viel eher aber einen starken Bundestag, denn nicht die Regierung ist es, die Gesetze beschließt, welche zu einer Veränderung dieses Zustands führen müssen, sondern der Bundestag (das Parlament).
Nach dem demokratischen Prinzip, welches bedeutet, dass das Volk der Souverän ist, also bestimmt, was im Staate vor sich geht, ist es nicht die Regierung, die eine statische Mehrheit im Parlament braucht, sondern umgekehrt das Parlament, welches eine Regierung braucht, die tut, was es beschließt. Denn das Parlament macht die Gesetze, die von der Regierung zu vollziehen sind und nicht umgekehrt. Die Regierung kann und muss dort, wo sie es im Rahmen ihrer täglichen Vollzugspraxis feststellt, dem Parlament Änderungsbedarf im Rechtssystem aufzeigen bzw. im Rahmen von Gesetzesvorlagen unterbreiten.
Doch dies bedeutet NICHT, dass es die Regierung wäre, welche solche Änderungen zu bestimmen hat! Dies ist allein das Parlament als vom Volk gewähltes Gremium dessen Vertretern.
Nicht ganz stimmen kann, dass sich das Grundgesetz die letzten 50 Jahre bewährt habe, denn sonst könnten die Zustände, wie sie der dt. Bundespräsident beschreibt, nicht eingetreten sein!
Diese Zustände haben aber ganz offensichtlich nichts mit dem Grundgesetz als solchem sondern allein damit zu tun, dass es in den letzten 50 Jahren NICHT eingehalten worden ist!
Es ist auch ungenau, zu sagen, dass es der Bundeskanzler sei, dem vom GG die Möglichkeit eingeräumt wäre, durch ein Misstrauensvotum vorzeitige Neuwahlen herbeizuführen. Denn es ist der Bundespräsident, der diese Möglichkeit hat, wenn ein Misstrauensvotum vorliegt. Und zwar eine von zwei Möglichkeiten, deren andere die ist, den Kanzler neu wählen zu lassen!
Die Entscheidung, welcher der beiden Wege zu gehen ist, hängt alleine davon ab, worin der Grund für das Misstrauensvotum liegt: Liegt er in der Unvertretbarkeit der Politik des Kanzlers, ist er und nicht der Bundestag neu zu wählen! Liegt er aber darin, dass der Bundestag (mehrheitlich) nicht in der Lage ist, die im Interesse des Volks liegende Dringlichkeit der Umsetzung der Politik des Kanzlers zu erkennen, dann und nur dann ist der Bundestag neu zu wählen.
Insofern kommt der Auflösungsbefugnis des Bundespräsidenten zentrale und staatstragende und somit extrem verantwortungsvolle Bedeutung zu, die aber auch restlose, also umfassende Kompetenz des Bundespräsidenten voraussetzt, die Staatslage umfassend zu beurteilen.
Gefährlicher Unsinn ist, dass Demokratie die Wahl zwischen Alternativen bedeute (und dies behauptet, in rednerischer Nähe zur Erwähnung der politischen Parteien)!
Demokratie bedeutet Volksherrschaft. In der Wahl zur Kammer der Volksvertreter, die Gesetze beschließt, kommt sie dadurch und nur dadurch zum Ausdruck, dass das Volk dabei die Gelegenheit haben muss, jene dazu bereiten aus seiner Mitte in diese Kammer zu entsenden, welche es als am besten dazu geeignet erkennt und welchen es volles Vertrauen schenkt.
Dass das auch in der BRD im Bundestagswahlgesetz vorgesehene Wahlsystem, wonach nur von Parteien oder sonstigen Bündnissen aufgestellte Listen wählbar sind und sich nicht einzelne Bürger der Wahl stellen können, ist nicht nur demokratiefeindlich sondern klar verfassungswidrig bzw. gegen das Grundgesetz verstoßend, weil der Einfluss schon darüber, wer überhaupt gewählt werden kann, dunkel organisiert bestimmt ist, und ferner durch im GG nicht nur nicht vorgesehene, sondern durch seine Prinzipien sogar verpönte Zugangshürden eine offene Vielfalt der wahren Alternativen erstickt wird, die allein darin liegen kann, dass ALLE wahlberechtigten Staatsbürger wählbar sein müssen, welche die Voraussetzungen laut GG dafür haben!
Insofern wäre zu begrüssen, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit seiner Entscheidung bis nach der Wahl Zeit lassen würde, denn dann könnten wenigstens alle, die sich durch dieses verfassungswidrige, hochverräterische Wahlrecht in den Bundestag setzen ließen, geschlossen wegen Hochverrats festgenommen werden, und zwar – zufolge eines evidenter Massen vorliegenden nationalen Notstands, der in der hochverräterischen Erschleichung bzw. gewaltsamen Abnötigung des Mandats vom Volk liegt – ohne jedwede Rücksicht auf eine Immunität, die Hochverrätern nicht zuzukommen hat!
26.7.2005, 17:43
…binnen welcher Leiter von diversen Einrichtungen (Krankenhäusern, Strafvollzugsanstalten etc.) deren "Gäste" darauf aufmerksam machen müssen, dass sie zur Wahl einen Wahlschein brauchen, den sie zuerst anfordern müssen, sind im Zusammenwirken mit jenen Fristen, binnen welchen eine Versagung der Ausstellung solcher Wahlscheine wirksam (bzw. mit daran anschließender Beschleunigungspflicht der Behörde betreffend die Fällung der Entscheidung) beeinsprucht werden kann, ein schlechter antidemokratischer Witz, weil zwischen Bekanntgabe dieses Erfordernisses und Beginn der derart wirksamen Einspruchsfrist exakt ein Tag liegt, der schon aus praktischen Erwägungen niemals ausreichen kann, den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins einzubringen und zugleich auch schon dessen Ablehnung zu erhalten, sodass man dagegen Einspruch erheben könnte.
Auch die Fristen, während welcher solche Vereinigungen, die derzeit nicht im Bundestag "vertreten" sind, ihre Wahlvorschläge also die Wahllisten einbringen müssen, sind bereits abgelaufen, noch bevor der Wahltag feststand!
Auch dass man so genannte andere Wahlvorschläge durch die "Zulassung bzw. Anerkennung als Partei" gleichsam in eine hierarchische Parteienstruktur hineinzwingt, obwohl sie das (bei der Entscheidung einen Kandidaten zu unterstützen) an sich gar nicht wollten, ist klar verfassungswidrig.
Das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung – abgesehen davon, dass sie auf den ersten Blick erkennbar offenbar exakt dieselben zahlreichen Möglichkeiten zum organisierten Wahlbetrug eröffnen, wie dies, wie von mir aufgezeigt, die österreichische Nationalratswahlordnung tut – sind massiv grundgesetzwidrig, haben mit Demokratie NICHTS zu tun, sondern nur mit hochverräterischer Diktatur!
Und das Bundesverfassungsgericht sah darüber 1983 einfach hinweg, wobei ich hinzufügen muss, dass ich im Einzelnen noch nicht geprüft habe, was von dem, was heute (angeblich) gilt, damals auch schon gegolten hat.
Also ich rate diesen Damen und Herren Richtern dort oben schon ganz warm, die Entscheidung auf Auflösung schon aus dem Grund aufzuheben, weil derzeit kein grundgesetzkonformes Wahlrecht existiert.
Ich bin jetzt nicht in Kenntnis darüber, ob das deutsche Bundesverfassungsgericht die Kompetenz hat, Gesetze auch (nur) dann aufzuheben, wenn deren Aufhebung zwar ausdrücklich nicht beantragt worden ist, es sie aber im Rahmen der beantragten Entscheidung(sfindung) anzuwenden bzw. in die beantragte Gesetzes- und/oder Entscheidungsprüfung mit einzubeziehen hat.
Fest steht aber, dass eine solche Einbindung einer Prüfung der Verfassungskonformität des geltenden Wahl(verfahrens)rechts unabdingbar ist, wenn es darum geht, die Verfassungskonformität (Grundgesetzkonformität) der Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen, zu prüfen.
Denn völlig ausgeschlossen werden muss, dass ein Bundestag aufgelöst wird, ehe ein grundgesetzkonformes Wahl(verfahrens)recht dessen grundgesetzkonforme Neuwahl sicherstellt.
Wie ich bereits vor Wochen gesagt habe, wäre die richtige Entscheidung gewesen, sich den Kanzler zur Brust zu nehmen und ihm unmissverständlich klar zu machen, dass er umgehend den Entwurf eines neuen Wahl(verfahrens)rechts zur Gesetzesnotstandssache zu erklären habe, andernfalls er durch einen anderen, vom Bundespräsidenten vorzuschlagenden neuen Kanzler ersetzt werde, der einen solchen Entwurf umgehen einbringt.
Und für den Fall, dass der Bundesrat einem solchen Unterfangen nicht zuzustimmen willens sein sollte, müsste man ihm – ebenso wie den Mitgliedern des Bundestags, die etwa auch einer von jenem zugestimmten Notstandssache nicht zustimmten – unmissverständlich mit einer geschlossenen Festnahme und strafbehördlichen Verfolgung wegen HOCHVERRATS drohen!
Und aus!
26.7.2005, 20:37
Ich zitiere hier nochmals Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
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Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, UNMITTELBARER, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
>>>
Das von mir hervorgehobene Wort "unmittelbar" bedeutet, dass jede Stimme, die gültig abgegeben wird, für EINEN Kandidaten abgegeben wird und dass kein Kandidat in den Bundestag kommen darf, für den nicht alle Stimmen jener Mehrheit, die letztlich für seine Wahl bestimmend sind, auf diese unmittelbare Weise für ihn und nur für ihn abgegeben worden sind.
Das derzeit geltende Wahlrecht sieht aber nach wie vor ähnliche Praktiken wie die unten beschriebenen Ergänzungsmandate vor.
Dieses Wahlrecht ist daher klipp und klar grundgesetzwidrig, und es ist die seit 1949!
Dazu bestünde aber gar keine praktische Notwendigkeit, weil technisch ohne weiteres machbar wäre, so viele Wahlkreise in ganz Deutschland vorzusehen, also einzuteilen, wie es zu vergebende Sitze im Bundestag gibt. Dass dabei nicht jeder Wahlkreis exakt dieselbe Zahl an Wahlberechtigten, oder Staatsbürgern, oder woran man sich dabei unter dem Gleichheitsgrundsatz immer orientieren wollte, haben würde, schadete zufolge einer sicherlich machbaren wenigstens ungefähren Gleichheit dieser Zahl in jedem Wahlkreis weit weniger, als diese Ergänzungsgeschichten, die mit unmittelbarer Wahl einen Scheißdreck zu tun haben!
Dass eine Angela Merkel zB, obwohl sie nur im Wahlkreis da oben, irgendwo in Mecklenburg Vorpommern kandidiert, ihren Rüssel in ganz Deutschland in die Wahlwerbung steckt, ist grundgesetzwidrig!
Dass dabei die schönen Nasen anderer Kandidaten, die dort und anderswo kandidieren, völlig untergehen, ist ebenso grundgesetzwidrig!
Alles, was bisher an Wahltaktiken stattfand ist definitiv grundgesetzwidrig!
Und wenn es euch, euch deutschem Volk gefällt, dann nehmt ihr alle Bundesgesetzblätter, die in den letzten 50 Jahren verlautbarten wurden und putzt euch eure hübschen Ärsche damit ab!
Oder ihr steckt sie jenen ins Maul (am besten danach!), die euch daran hindern wollen, für ein neues, demokratisches Deutschland zu sorgen, für euer Deutschland!
26.7.2005, 20:43
Dass das Amtsgericht Lindau die Telefonnummer 2607 hat, wusste ich nicht, hat mich aber, als ich seine Adresse heute Vormittag im Postamt gleich neben dem Lindener Bahnhof suchte, gar nicht überrascht, weil mich derlei Stimmigkeiten inzwischen nur mehr amüsieren.
;-P
26.7.2005, 20:46
…mir auf eine Frage, wo ich das BGBl finden könne, antwortete, sie wisse es nicht, denn auch sie sei hier nur Gast, hat mich hingegen geärgert, denn ich denke, dass ich mich inzwischen schon als etwas mehr als nur Gast bei euch in Deutschland bezeichnen darf, oder? Wenngleich ich freilich niemals mehr als dies sein wollte.
;-P
26.7.2005, 20:58
…dass der zweite Satz des unten zitierten Art. 38 Abs. 1 GG nicht etwa bedeutet, dass ein Abgeordneter, der in einem solchen, wie unten beschriebenen Wahlkreis von den Wählern nur dieses Wahlkreises gewählt wurde, diesen Auftrag (nämlich Vertreter des ganzen Volkes zu sein) allein deshalb nicht erfüllen können sollte.
Diese Bedenken hatte offenbar auch der Verfassungsgesetzgeber nicht, denn sonst hätte er diesen Auftrag als Satzteil in den ersten Satz aufnehmen müssen, sodass er direkten Bezug auf die dort bestimmten Wahlmodi nähme.
Ein leichtes wäre gewesen, etwa zu formulieren:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden als Vertreter des ganzen Volkes in allgemeiner, UNMITTELBARER, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
So hat man es aber nicht hineingeschrieben.
Dass einer nur von den Wählern eines (von zB 400) Wahlkreisen gewählt wird, heißt noch lange nicht, dass er nur diesen verpflichtet oder dass er nur die Interessen dieser zu beachten habe oder nur dies zu tun imstande sein könnte.
Nur gemeinsam kann man eine freie Demokratie bilden.
Also hängt auch von der Wählerschaft in jedem Wahlkreis ab, nur solche Kandidaten zu wählen, denen sie zutrauen, einen solchen Vertreter für das ganze Volk zu verkörpern.
Und wer dabei meint, er könnte dadurch zu kurz kommen, ist ein armer Thor!